Einwilligungserklärung zur Speicherung der persönlichen Daten


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    Die Hotline Anerkennungsberatung des Landes Hessen braucht meine Daten und Dokumente für statistische Auswertungszwecke des Landes Hessen zur Erfüllung des Beratungsanspruches nach §15 HBQFG. Die Mitarbeitenden der Hotline Anerkennungsberatung dürfen daher meine Daten von mir bekommen und darf meine Daten für diese Auswertung speichern und verarbeiten und nutzen. Die Daten dienen dazu, die Beratungs- und Qualifizierungsangebote weiter zu verbessern und weiterzuentwickeln. Es wird nur ein Teil der Daten ohne meinen Namen und ohne meine Adresse für statistische Auswertungen weitergeben. Es wird z.B. ausgewertet, wie viele Personen beraten und zu welchen Berufen die Beratung stattgefunden hat bzw. wie viele Personen daran teilgenommen haben. Zudem dient die Datenerhebung der Weiterleitung an andere hessische Beratungs- oder Qualifizierungsstellen, wie z.B. die des Förderprogramms IQ- Integration durch Qualifizierung. Die Daten werden u.a. an diese Stellen weitergegeben: Hessisches Ministerium Für Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur, Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales; Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung; berami berufliche integration e.V., involas gmbh.

    Diese Einwilligung kann ich später gegenüber dem oben genannten IQ Projekt widerrufen (absagen/zurückziehen). Ab Eingang des Widerrufs dürfen die Daten nicht mehr genutzt werden. Dann kann das IQ Projekt mich nicht mehr beraten bzw. qualifizieren.

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